Zum Teil findet man für die jeweiligen Bauvorhaben Grundstücke die bereits einem Bebauungsplan unterliegen oder nur im Flächennutzungsplan als mögliches Industriegebiet oder Gewerbegebiet ausgewiesen sind.
Fiege Engineering Real Estate wird auf Basis seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Durchführung von Bebauungsplänen oder VEB (maßnahmenbezogener Bebauungsplan) zeitnah verlässliches Baurecht schaffen.
Hier tritt Fiege, wenn gewünscht, auch in die Rolle des Generalübernehmers und regelt alles aus einer Hand:
- Schaffung Baurecht
- Erschließung und Infrastruktur
- Ggf. Übergabe an die Gemeinde
Fiege regelt aber auch als Projektsteuerer alles von den notwendigen Gutachten über die Beteiligung Träger öffentlicher Belange bis hin zum eigentlichen B-Plan-Verfahren mit Auslegung und Abwägung .
Die Durchgängigkeit des Fiege-Systems verhindert Schnittstellenprobleme und schafft optimale Voraussetzungen für die späteren Möglichkeiten in der Bauplanung und Umsetzung.

